Baubegleitung




Damit bei Sanierungen am Ende die Energieeinsparung auch erreicht wird und eine hohe Qualitätsstandart garantiert ist, verlangt KfW und empfiehlt BAFA für die Förderung vieler Maßnahmen die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Diese professionelle Baubegleitung soll sicherstellen, dass die technischen Mindestanforderungen der Förderung eingehalten werden. Zugelassen dafür sind nur Energie-Effizienz-Experten (EEE), die in der Energie-Effizienz-Experten-Liste gelistet sind.


Die Kosten für Baubegleitung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer nicht allein tragen! Sowohl von der KfW als auch vom BAFA gibt es einen Zuschuss dafür, unabhängig davon, ob es sich um Einzelmaßnahme (BAFA) oder Komplettsanierung (KFW) handelt.






1. Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für einzelne Sanierungsmaßnahmen BAFA

  • Für die Baubegleitung einzelner Sanierungsmaßnahmen bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 5.000 Euro pro Kalenderjahr gefördert. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten dann einen Zuschuss in Höhe in 50 Prozent, maximal 2.500 Euro.
  • Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen sind Kosten bis 2.000 Euro pro Wohnung, maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr förderfähig. Entsprechend sind maximal 10.000 Euro Zuschuss möglich (50 Prozent der Kosten).


2. Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für die Sanierung zum Effizienzhaus KFW

 

  • Bei der Baubegleitung bei Ein- und Zweifamilienhäusern werden Kosten bis 10.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr anerkannt – davon erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer 50 Prozent als Zuschuss-Förderung, also bis zu 5.000 Euro.
  • Für Mehrfamilienhäuser mit 3 oder mehr Wohnungen gelten förderfähige Kosten bis 4.000 Euro pro Wohnung, maximal 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr. Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten auch hier 50 Prozent Zuschuss, maximal sind 20.000 Euro möglich.


Der Zuschuss wird immer dort beantragt, wo auch die Förderung beantragt wird:

  • Wird der Antrag auf Förderung beim BAFA gestellt, wird mit dem gleichen Antrag auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt. Es ist kein gesonderter Antrag notwendig.
  • Wird der Antrag auf Förderung bei der KfW gestellt, wird mit dem gleichen Antrag auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt. Es ist kein gesonderter Antrag notwendig.