Individueller Sanierungsfahrplan


Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung energetisch sanieren, auf den neusten Stand bringen und benötigen Beratung im Dschungel der vorhandenen Möglichkeiten?





Mit einer vom BAFA geförderten Vor-Ort-Beratung werden Haus- und Wohnungsbesitzer bei der Beantwortung dieser Fragen unterstützt. Der BAFA-Zuschuss für eine solche Energieberatung beträgt 80 Prozent! Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer einen Bericht in Form eines individuellen Sanierungsfahrplan iSFP, in diesem sind Informationen für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder für eine Sanierung Schritt-für-Schritt aufgeführt und ausführlich dokumentiert und erläutert.




Bei einer Vor-Ort-Beratung wird der energetische IST-Zustand des Wohngebäudes erfasst und im Anschluss des vor-Ort-Termin berechnet. Auf Grundlage dieses IST-Zustandes und die mit dem Kunden bei der vor-Ort-Beratung besprochenen Möglichkeiten, werden verschiedene Sanierungs-Varianten erstellt und berechnet.


Der iSFP ist hierbei ein Beratungsinstrument und präsentiert Eigentümern die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen übersichtlich und mit besonderer Anschaulichkeit in zwei Dokumenten (Mein Sanierungsfahrplan und Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen). Mit Hilfe einer farblichen Visualisierung erhalten Eigentümer einen einfachen Überblick zum Ausgangszustand ihres Hauses und wie eine schrittweise Verbesserung bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen möglich ist.





So läuft eine Energieberatung/iSFP ab

  1. Beratungsgespräch vor Ort und Datenaufnahme
  2. Energetische Bilanzierung des IST-Zustandes --> Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch) --> Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten --> Darstellung in Farbklassen
  3. Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
  4. Abstimmung zum individuellen Sanierungsfahrplan mit dem Eigentümer
  5. Ausarbeitung des individuellen Sanierungsfahrplans
  6. Übergabe des individuellen Sanierungsfahrplans (dieser setzt sich zusammen aus iSFP und Umsetzungshilfe)
  7. Erläuterung des individuellen Sanierungsfahrplans in einem weiteren vor-Ort-Termin






Aus diesem iSFP ergeben sich bei einer späteren Sanierung für verschiedene Sanierungsschritte, aktuell Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung, eine 5% höhere Förderung, also ein 5% iSFP-Bonus. Um diesen iSFP-Bonus in Anspruch nehmen zu können, muss eine Sanierungsmaßnahme innerhalb von 15 Jahren nach Aushändigung des iSFP umgesetzt werden.





Hoher Zuschuss für die Energieberatung

Der Zuschuss für eine Energieberatung des BAFA beträgt 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten.





Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss
bei der Energieberatung

Damit Haus- oder Wohnungseigentümer ihre Kosten für die Energieberatung mit einem BAFA-Zuschuss reduzieren können, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:


  • Die Förderung gilt nur für Häuser in Deutschland.
  • Bauantrag oder Bauanzeige für das Gebäude müssen mindestens 10 Jahre zurückliegen.
  • Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Haus muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
  • Der Energieberater muss für die Förderung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet sein.


Berechtigt zur geförderten vor-Ort-Beratung sind nur zugelassene und bei der DENA in der Energie-Effizienz-Experten-Liste als Energieberater für Energieberatung für Wohngebäude gelistete Experten.


Förderzuschüsse außer für Heizung, können nur zugelassene und bei der DENA in der Energie-Effizienz-Experten-Liste als Energieberater für die Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude gelistete Experten.


  • Effizienzhaus (KfW)
  • Einzelmaßnahmen (BAFA)
  • Wärmedämmung
  • Fenster und Türen
  • Heizung
  • Lüftung


Ich bin für all dies zugelassen und in der Energie-Effizienz-Experten-Liste als Energieeffizienz-Experte gelistet.