Energieausweis




Es gibt zwei verschiedene Varianten des Energieausweises. Es gibt den Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Doch wann muss welcher Energieausweis ausgestellt werden? Grundsätzlich müssen Immobilien- und Wohnungsbesitzer einen Energieausweis erstellen lassen, wenn die Immobilie oder die Wohnung vermietet oder verkauft werden soll. Auch bei einer Sanierung muss unter Umständen ein Energieausweis ausgestellt werden.


Für Wohngebäude gelten in Sachen Energieausweis folgende Regelungen

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit beim Energieausweis. Ob Hausbesitzer einen Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis in Auftrag geben, bleibt Ihnen überlassen.
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt, unabhängig vom Baujahr, ebenfalls Wahlfreiheit.


Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) vorgeschrieben. Eine Ausnahme gilt für Wohngebäude aus dieser Zeit, die entweder schon bei der Baufertigstellung den energetischen Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 aufgewiesen haben oder durch eine Sanierung auf diesen Stand gebracht worden sind. In diesen Fällen besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsweis.
Für denkmalgeschützte Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden.






Was ist eine Energieverbrauchsausweis und ein Energiebedarfsausweis?


Energieverbrauchsausweis

Der Energieverbrauchsausweis bezieht sich auf den tatsächlich vorliegenden Energieverbrauch. Als Grundlage dieser Bewertung werden mindestens die letzten drei Heizkostenabrechnungen verwendet. So erhält man zwar einen konkreten Überblick über den Verbrauch, allerdings berücksichtigt der Energieverbrauchsausweis nicht, dass jeder Mensch anders heizt. Und durch sparsames Heizen und richtiges Lüften, lässt sich eine Menge Geld und Energie sparen. Beziehen sich die Daten auf jemanden, der weniger effektiv heizt, verfälscht das die Werte unter Umständen. Eine Vergleichbarkeit ist nicht mehr ohne weiteres möglich.



Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsausweis liefert aussagekräftigere Werte. Er geht nämlich nicht vom in der Vergangenheit liegenden Verbrauch aus, sondern liefert vielmehr eine eher theoretische Einschätzung. Diese ist daher objektiver, da sie den Einfluss des konkreten Nutzers außer Acht lässt. Ein Energie-Eeffizienz-Experte unterzieht das Haus einer umfassenden Überprüfung. Dabei werden die Dämmung, die “Isolierung“ der Fenster, der Zustand und die Art der Heizungsanlage und viele weitere Aspekte nach einem klar definierten Prüfprotokoll untersucht. Daraus ergibt sich ein Wert, der eine genaue Einschätzung über den energetischen Zustand des Hauses darstellt.


In der Folge lässt sich dann bei Bedarf nachrüsten, da mögliche Problembereiche nach der Prüfung offensichtlich geworden sind. Ein Sanierungskonzept könnte erarbeitet werden. Ich als Energieeffizienz-Experte habe die Berechtigung Energieausweise auszustellen.