Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Bundesgesetz. Es führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen und ist ein zentraler Baustein der deutschen Wärmewende. Es wurde als Art. 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze[1] erlassen, welches das Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht und weitere Gesetze ändert.
Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb (§ 1 Abs. 1).
Das in neun Teile gegliederte GEG regelt, nach einem Allgemeinen Teil, in Teil 2 (§§ 10–45) Anforderungen an neu zu errichtende Gebäude. Teil 3 (§§ 46–56) enthält Bestimmungen zu Bestandsgebäuden, Teil 4 (§§ 57–78) zu Anlagen der Heiz- und Kühltechnik, Warmwasserversorgung und Raumlüftung. In Teil 5 (§§ 79–88) werden Energieausweise behandelt. Teil 6 enthält in §§ 89–91 Bestimmungen zur finanziellen Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien.
Die Teile 7–9 enthalten Bestimmungen zu Sonderfällen sowie Vollzugs- und Übergangsvorschriften. Insgesamt 11 Anlagen schließen das GEG ab.
Die konkreten Anforderungen werden im GEG regelmäßig durch Verweis auf DIN-Normen geregelt.
Quelle: WIKIPEDIA
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz:
Expertinnen und Experten für energetisches Bauen und Sanieren
Die Aufgabe von Energieeffizienz-Expertinnen und Experten ist es, Gebäude – Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder auch Baudenkmäler – energetisch zu bauen oder zu sanieren. Sie beraten vor Ort, planen die Maßnahmen und begleiten den Bau oder die Sanierung nach energiespezifischen Vorgaben – immer individuell und entsprechend der jeweiligen Anforderungen und des Budgets ihrer Kunden.
Dabei können sie die größtmöglichen Energieeinsparpotenziale für private Bauherrinnen und Bauherren, Kommunen oder Unternehmen erzielen und Fördermittel des Bundes beantragen.
Für dieses breite Tätigkeitsspektrum müssen Expertinnen und Experten über großes fachliches Know-how sowie umfassende energetische und bauphysikalische Kenntnisse verfügen. Außerdem sind sie immer up-to-date und über die aktuellen, förderpolitischen Entwicklungen informiert.
Geprüfte und anerkannte Expertinnen und Experten
In die Energieeffizienz-Expertenliste sind rund 13.000 qualifizierte Fachkräfte aus Energieberatung, Architektur, Ingenieurwesen sowie Handwerk eingetragen. Sie decken mit ihrem Fachwissen die gesamte Gebäudebandbreite ab. Für die Eintragung in der Expertenliste müssen sie bestimmte Qualifikation nachweisen und sind dementsprechend für die jeweiligen Förderprogramme des Bundes – wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – antragsberechtigt.
Behaglichkeit ist ein Begriff für einen körperlichen und seelischen Zustand subjektiven Wohlbefindens. Er wird im heutigen Sprachgebrauch oft synonym zu Gemütlichkeit oder auch zu Komfort verwendet. – Eine Definition des 19. Jahrhunderts lautet: „eine anhaltend angenehme Empfindung, besonders Zufriedenheit mit dem gegenwärtigen, schmerz- u. sorgenlosen Zustande.“
Quelle: WIKIPEDIA
Im Gebäudebereich, bzw. bei Sanierungen spricht man der Definition nach von der thermischen Behaglichkeit, und dieses bedeutet, wie wohl sich ein Mensch in einem Raum in Bezug auf die Temperatur fühlt – im Sommer wie im Winter. Wem weder zu warm noch zu kalt ist, der fühlt sich thermisch behaglich. Wer mit der Temperatur, der Feuchte und Luftbewegung im Raum zufrieden ist, fühlt sich wohl – also thermisch behaglich. Natürlich beeinflusst der Mensch durch seine Kleidung und seine Aktivität die Behaglichkeit ebenfalls.
Für den menschlichen Körper ist es wichtig, dass er genauso viel Wärme abgeben kann, wie er selbst erzeugt: Der Körper muss die Wärme nach allen Seiten hin gleichmäßig abgeben, dann fühlt er sich wohl.
Die thermische Behaglichkeit wird nach der europäischen Norm EN ISO 7730 bestimmt.
Der Wärmedurchgangskoeffizient – U-Wert – gibt den Wärmestrom durch ein Bauteil abhängig vom Temperaturgefälle zwischen warmer Seite und kalter Seite in der Einheit W/(m²K) an.
So lassen sich am U-Wert auch die Dämmeigenschaften eines Bauteils ablesen. Einfach erklärt: Je höher der U-Wert, umso schlechter ist die Dämmwirkung, je niedriger der U-Wert, umso besser die Dämmwirkung. Wärmestrom bedeutet hier, die Wärme, bei Gebäude die Temperatur des Raumes bzw. des Gebäudes, die von innen durch das Bauteil nach außen „fließ“. Umso besser ein Bauteil gedämmt ist, um so wenige wärme kann das Bauteil als Wärmestrom “durchfließen“!
Worst Performing Building (WPB)
Seit dem 22.09.2022 gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine neue Gebäudekategorie: das „Worst Performing Building“ (WPB).
Was ist ein Worst Performing Building?
Als WPB gelten sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude, die hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehören, oder das Gebäude 1957 oder früher errichtet wurde und mindestens 75 % der Außenwandfläche nicht energetisch saniert wurden.
Als Kriterium dient:
- ein gültiger Energieausweis
- oder das Baujahr des Gebäudes und der Sanierungs- zustand der Außenwand.
Ein Wohngebäude wir als Worst Performing Building defieniert, wenn das Gebäude laut Energieausweis in die Klasse H fällt. Dabei spielt es keine Rolle, ob einen Energiebedarfs- oder einen Energieverbrauchsausweis für ein Gebäude vorliegt.
Die Einstufung nach Alter, 1957 oder früher ist unabhängig von einem Energieausweis. Als Baujahr gilt das Jahr der Baufertigstellung. Alternativ können auch das Jahr des Bauantrags oder der Bauanzeige für die Bewertung genutzt werden, wenn das Gebäude in diesem Jahr fertiggestellt wurde.