Baubegleitung für Nichtwohngebäude
Damit bei Sanierungen am Ende die Energieeinsparung auch erreicht wird und eine hohe Qualitätsstandart garantiert ist, verlangt KfW und BAFA für die Förderung vieler Maßnahmen die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE). Diese professionelle Baubegleitung der Sanierung eines Nichtwohngebäudes soll sicherstellen, dass die technischen Mindestanforderungen der Förderung eingehalten werden. Zugelassen dafür sind nur Energie-Effizienz-Experten (EEE), die in der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Nichtwohngebäude gelistet sind.
Die Kosten für Baubegleitung müssen Eigentümerinnen und Eigentümer nicht allein tragen! Sowohl von der KfW als auch vom BAFA gibt es einen Zuschuss dafür, unabhängig davon, ob es sich um Einzelmaßnahme (BAFA) oder Komplettsanierung (KFW) handelt.
1. Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für einzelne Sanierungsmaßnahmen BAFA
Für die Fachplanung und Baubegleitung von energetischen Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäuden sieht die BAFA-Förderung folgende Konditionen vor:
- Förderfähige Kosten: Es können Kosten bis zu einem Betrag von 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche geltend gemacht werden.
- Höchstgrenze: Die förderfähigen Kosten sind auf maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.
- Zuschusshöhe: Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der entstandenen Kosten.
- Maximaler Zuschuss: Somit ist ein direkter Zuschuss von bis zu 10.000 Euro pro Kalenderjahr möglich.
2. Zuschuss Baubegleitung und Fachplanung für die Sanierung zum Effizienzhaus KFW
Bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden zum KfW-Effizienzhaus werden die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung wie folgt gefördert:
- Förderfähige Kosten: Anerkannt werden Kosten bis zu 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
- Maximalbetrag: Die Deckelung liegt bei insgesamt 40.000 Euro pro Antrag und Kalenderjahr.
- Zuschusshöhe: Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten einen Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, woraus sich eine maximale Förderung von bis zu 20.000 Euro ergibt.
Der Zuschuss wird immer dort beantragt, wo auch die Förderung beantragt wird:
- Wird der Antrag auf Förderung beim BAFA gestellt, wird mit dem gleichen Antrag auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt. Es ist kein gesonderter Antrag notwendig.
- Wird der Antrag auf Förderung bei der KfW gestellt, wird mit dem gleichen Antrag auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt. Es ist kein gesonderter Antrag notwendig.
Voraussetzung für die Förderung ist die Einbindung eines Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) für die jeweilige Kategorie der Nichtwohngebäude.
Ich verfüge über alle notwendigen Zulassungen und bin in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Bereiche Nichtwohngebäude sowie die entsprechenden Bundesförderprogramme offiziell gelistet.
