Energieausweis für Nichtwohngebäude
Wann ist ein Energieausweis für Nichtwohngebäude erforderlich?
Es gibt zwei verschiedene Varianten des Energieausweises. Es gibt den Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis.Grundsätzlich müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden einen Energieausweis erstellen lassen, wenn das Gebäude oder ein Teilbereich davon verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Auch bei einer neuen Errichtung, Erweiterung oder wesentlichen energetischen Sanierung muss unter Umständen ein Energieausweis ausgestellt werden.
Grundsätzliche Wahlfreiheit bei Nichtwohngebäuden
Im Gegensatz zu Wohngebäuden gibt es bei Nichtwohngebäuden keine Einschränkungen nach Baujahr oder Gebäudegröße:Wahlfreiheit:
Für Nichtwohngebäude besteht grundsätzlich immer die Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis) und dem verbrauchsorientierten Energieausweis (Verbrauchsausweis).
Besonderheit bei Nichtwohngebäuden: Berücksichtigung der Beleuchtung
Aufgrund des spezifischen Nutzungsprofils von Nichtwohngebäuden unterscheidet sich die Berechnung wesentlich von Wohngebäuden:
Einbezug der Beleuchtung: Da Beleuchtung bei Nichtwohngebäuden einen erheblichen Teil des Gesamtenergiebedarfs ausmacht, fließen die eingebauten Beleuchtungsanlagen und deren Energieeffizienz zwingend in die Ermittlung der Kennwerte ein (Berechnung nach DIN V 18599). Neben Heizung, Trinkwarmwasser, Lüftung und Kühlung wird der Strombedarf für die Beleuchtung somit als eigenständiger, zentraler Faktor berücksichtigt.
Für denkmalgeschützte Nichtwohngebäude muss kein Energieausweis erstellt werden.
Was ist eine Energieverbrauchsausweis und ein Energiebedarfsausweis?
Energieverbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
Der Energieverbrauchsausweis bezieht sich auf den tatsächlichen, gemessenen Energieverbrauch des Gebäudes. Als Grundlage dieser Bewertung werden die Verbrauchsdaten von mindestens drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden verwendet.
Da es sich um ein Nichtwohngebäude handelt, umfasst die Erfassung nicht nur die Energie für Heizung und Warmwasser, sondern auch für Kühlung, Lüftung sowie die eingebaute Beleuchtung.
Der Verbrauchsausweis gibt zwar einen konkreten Überblick über die bisherigen Energiekosten, spiegelt jedoch stark das individuelle Nutzer- und Betriebsverhalten wider (z. B. durch Betriebszeiten, Raumtemperaturen, Auslastung oder das Nutzerverhalten der Beschäftigten). Wird das Gebäude beispielsweise sehr sparsam betrieben, leer stehende Bereiche kaum beheizt oder die Beleuchtung nur minimal genutzt, fallen die Energiekennwerte entsprechend günstig aus – und umgekehrt. Dadurch lässt sich der Ausweis nur bedingt für einen objektiven Vergleich mit anderen Gebäuden heranziehen, da ein neuer Eigentümer oder Mieter das Gebäude womöglich völlig anders nutzt.
Energiebedarfsausweis für Nichtwohngebäude
Der Energiebedarfsausweis liefert besonders aussagekräftige und vergleichende Werte. Er geht nicht vom vergangenen Nutzungsverhalten aus, sondern basiert auf einer normierten, ingenieurmäßigen Berechnung des Gebäudes. Das macht ihn äußerst objektiv, da der Einfluss der bisherigen Nutzer, Betriebszeiten oder individuellen Gewohnheiten außer Acht gelassen wird.
Ein Energieeffizienz-Expert betrachtet das Objekt ganzheitlich: Dabei werden nicht nur die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Dach, Fassade), sondern im Sinne der DIN V 18599 auch die gesamte Anlagentechnik – wie Heizung, Warmwasser, Raumlufttechnik/Lüftung, Kühlung und insbesondere die integrierte Beleuchtung – detailliert erfasst und bewertet. Daraus ergibt sich ein Kennwert, der den tatsächlichen energetischen Qualitätszustand des Nichtwohngebäudes präzise abbildet.
Ein entscheidender Vorteil: Schwachstellen und Energieeinsparpotenziale der Immobilie werden klar sichtbar. Darauf aufbauend lassen sich gezielte Modernisierungsmaßnahmen ableiten und ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept (z. B. eine energetische Umsetzungshilfe) erarbeiten.
Als zertifizierter Energieeffizienz-Experte besitze ich die Qualifikation und Berechtigung, Energiebedarfsausweise für Nichtwohngebäude rechtssicher für Sie auszustellen.


