Energetische Beratung für Nichtwohngebäude
Energieberatung für Nichtwohngebäude (DIN V 18599)
Mit einer vom BAFA geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude werden Eigentümer, Unternehmen und Kommunen gezielt bei der energetischen Modernisierung ihrer Immobilien unterstützt.
- Hohe Förderquote: Der BAFA-Zuschuss für diese qualifizierte Fachberatung beträgt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars (gedeckelt je nach Nettogrundfläche).
- Detaillierte Planung: Als Ergebnis der Beratung erhalten Eigentümer einen umfassenden Energieberatungsbericht.
- Sanierungsstrategien: Darin werden – analog zum Sanierungsfahrplan bei Wohngebäuden – konkrete Konzepte für eine systematische Komplettsanierung zum Effizienzgebäude oder eine rechtlich und technisch abgestimmte Schritt-für-Schritt-Sanierung ausführlich dokumentiert und erläutert.
Bei einer energetischen Fachberatung von Nichtwohngebäuden wird der IST-Zustand des Nichtwohngebäudes detailliert erfasst. Im Gegensatz zu Wohngebäuden erfolgt hierbei eine präzise Zonierung (Konvektionierung) des Objekts: Das Gebäude wird in unterschiedliche Nutzungszonen (z. B. Büro, Lager, Werkstatt oder Verkaufsfläche) unterteilt, da jede Zone spezifische Anforderungen an Temperatur, Lüftung und Beleuchtung stellt.
Auf Grundlage dieser detaillierten Bestandsaufnahme und der im Beratungsgespräch definierten Zielsetzungen werden verschiedene Sanierungsvarianten entwickelt. Ein wesentlicher Unterschied zum Wohnbau ist die Einbeziehung der Beleuchtungstechnik. Während diese bei Wohngebäuden meist unberücksichtigt bleibt, ist sie neben der Konvektionierung bei Nichtwohngebäuden ein entscheidender Faktor für die Energieeffizienz und – besonders wichtig – im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen voll förderfähig.
Der Energieberatungsbericht, das Energiekonzept für Nichtwohngebäude (DIN V 18599)
Die Ergebnisse werden analog zum iSFP bei Wohngebäuden in einer strukturierten Beratungsdokumentation aufbereitet. Diese dient als strategisches Instrument, um Eigentümern die empfohlenen Maßnahmen anschaulich zu präsentieren:
- Ganzheitlicher Überblick: Durch eine farbliche Visualisierung der energetischen Qualität wird der aktuelle Zustand der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (inkl. Beleuchtung) sofort erfassbar.
- Schrittweise Modernisierung: Die Dokumentation zeigt auf, wie durch die Umsetzung einzelner Maßnahmen oder Maßnahmenpakete die Effizienzklasse des Gebäudes sukzessive gesteigert werden kann.
- Förderoptimierung: Da im Nichtwohngebäude-Sektor auch technische Gewerke wie die hocheffiziente LED-Beleuchtung oder intelligente Lichtsteuerungssysteme förderfähig sind, bietet der Beratungsbericht eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Investitionen.
So läuft eine Energieberatung
- Beratungsgespräch vor Ort und Datenaufnahme
- Energetische Bilanzierung des IST-Zustandes --> Bewertung des Gesamtgebäudes (primärenergetisch) --> Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten -->Zonierung (Konvektionierung) des Objekts -->Darstellung in Farbklassen
- Entwicklung von Sanierungsvorschlägen
- Abstimmung Energieberatungsbericht, das Energiekonzept für Nichtwohngebäude mit dem Eigentümer
- Ausarbeitung des Energieberatungsbericht, das Energiekonzept für Nichtwohngebäude
- Übergabe des Energieberatungsbericht, das Energiekonzept für Nichtwohngebäude
- Erläuterung des Energieberatungsbericht, das Energiekonzept für Nichtwohngebäude in einem weiteren vor-Ort-Termin
Aus diesem Energieberatungsbericht, das Energiekonzept ergeben sich bei einer späteren Modernisierung des Nichtwohngebäude der verschiedenen Gewerke – aktuell Gebäudehülle, Anlagentechnik sowie die energetische Optimierung – attraktive Fördermöglichkeiten .
Der Zuschuss für eine Energieberatung (DIN V 18599) durch das BAFA beträgt 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Die maximale Förderhöhe richtet sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes:
- Maximal 850,00 Euro bei einer Nettogrundfläche unter 200 m².
- Maximal 2.500,00 Euro bei einer Nettogrundfläche von 200 m² bis 500 m².
- Maximal 8.000 Euro bei einer Nettogrundfläche über 500 m².
Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss bei der Energieberatung für Nichtwohngebäude
Damit Eigentümer von Gewerbeimmobilien, kommunale Träger oder gemeinnützige Organisationen ihre Kosten für die Energieberatung durch einen BAFA-Zuschuss reduzieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Gebäude muss sich in Deutschland befinden.
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Beratung mindestens 10 Jahre zurückliegen.
- Das Gebäude darf nicht überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden (Nichtwohngebäude gemäß GEG). Hierzu zählen z. B. Bürogebäude, Gewerbehallen, Schulen oder Hotels.
- Der Energieberater muss zwingend in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie "Energieberatung für Nichtwohngebäude" gelistet sein.
Berechtigt zur Durchführung der geförderten Energieberatung (DIN V 18599) sind nur Experten, die bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) explizit für die Kategorie "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" registriert sind.
Für die Beantragung von Investitionszuschüssen (BEG EM NWG) müssen die Experten zudem in der Kategorie "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude" gelistet sein, um folgende Maßnahmen zu begleiten:
- Effizienzgebäude (KfW/BEG NWG)
- Einzelmaßnahmen (BAFA/BEG EM):
- Anlagentechnik/Beleuchtungstechnik (außer Heizung)
- Heizungstechnik (Heizungsoptimierung oder Tausch)
Ich verfüge über alle notwendigen Zulassungen und bin in der Energieeffizienz-Expertenliste für die Bereiche Nichtwohngebäude sowie die entsprechenden Bundesförderprogramme offiziell gelistet.



